Seitenhieb Politik: Vorratsdatenspeicherung gekippt

Dienstag 2. März 2010 von Guy

Datenspeicherung01

Das Bundesverfassungsgericht verkündete heute Morgen sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Diese verstoße gegen das Grundgesetz und sei damit unzulässig, so die Richter in Karlsruhe. Die Datenspeicherung sei nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar und bereits gespeicherte Verbindungsdaten müssen von Providern nun wieder gelöscht werden.

Ein kleiner Sieg gegen den Überwachungsstaat und die Freiheit !

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 2. März 2010 um 12:12 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pings sind im Augenblick nicht erlaubt.

7 Kommentare über “Seitenhieb Politik: Vorratsdatenspeicherung gekippt”

  1. Anonym schrieb:

    “Hip Hip Hurrrra” ,sage ich nur “nieder mit dem Überwachungsstaat!!!”

  2. Insoly schrieb:

    Ein kleiner Sieg gegen den Überwachungsstaat und die Freiheit !

    Gegen die Freiheit? :P

    mfg

  3. Kritu schrieb:

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat die Telekom mit der Löschung gesammelter Daten begonnen. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf einen Unternehmenssprecher. Die Telekom erklärte, dass sie ab sofort keine Vorratsdaten mehr speichern und gespeicherte Daten auch nicht mehr an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben werde. Auch Vodafone erklärte, ab sofort keine Vorratsdaten mehr zu speichern und weiterzugeben.

  4. maze schrieb:

    17:56 UhrTelekom löscht Vorratsdaten

  5. Suki schrieb:

    1und1 1

  6. Name1 schrieb:

    @K!M Der Artikel ist doch korrekt, das beschlossene Gesetz zur VDS darf so nicht angewendet werden. Das es evtl. angepasst erneut beschlossen wird ist eine andere Geschichte. Vorerst ist das Speichern von Vorratsdaten jedenfalls nichtmehr gestattet und bereits erhobene Daten muessen gelöscht werden.

  7. K!M schrieb:

    @ Newswriter, du bist nen Troll.

    Les dir das Urteil mal richtig durch. Es heisst nicht das Sie nicht überwachen dürfen, sondern in dieser Form, desweiteren ist auch das Speichern nicht verboten, nur in dieser Form.

    Lesen bildet.

    Gesetz angepasst, neubeschlossen, weitergehts 2011.

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